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ToggleFotografische Aufwendungen als Werbungskosten
Fotografische Aufwendungen können als Werbungskosten abgezogen werden. Dazu gehören unter anderem die Kosten für Fotoapparate, Licht und andere Ausrüstungsgegenstände sowie die Entlohnung von Models und Fotografen. Die Kosten müssen allerdings in einem angemessenen Verhältnis zu den erzielten Einnahmen stehen. Wenn also beispielsweise ein Unternehmen viele Bilder für seine Website braucht, können die damit verbundenen Kosten als Werbungskosten abgezogen werden. Die für die Gestaltung oder Herstellung von Fotos getätigten Aufwendungen können also als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings müssen die Aufwendungen dem Zweck der Steigerung der Absatzchancen dienen. Dies ist bei allgemeinen Porträtfotos jedoch nicht immer der Fall, im Gegensatz zu Porträtfotos für LinkedIn, Xing für Websiten oder andere geschäftliche Zwecke. Auch Aufwendungen für Bilder, die Sie privat erstellt haben, können als Werbungskosten geltend gemacht werden. Allerdings muss eine zusätzliche berufliche Verwendung gegeben sein.Wann können fotografische Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden?
Fotografische Aufwendungen können als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn sie für die Erstellung eines fotografischen Werkes oder für die Durchführung einer Veranstaltung aufgewendet wurden. Dies gilt sowohl für die Kosten der Aufnahme als auch für die Kosten der Entwicklung und des Drucks. Um die Aufwendungen steuerlich geltend machen zu können, müssen sie jedoch nachgewiesen werden. Unsere Dienstleistungen können auch als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, wenn sie direkt mit dem Betrieb des Unternehmens in Zusammenhang stehen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Fotos, wie vorher erwähnt, für die Gestaltung einer Webseite oder für die Erstellung von Werbematerialien verwendet werden. Auch hier ist es jedoch erforderlich, die Aufwendungen nachzuweisen.Welche Beweismittel gibt es für die Verfolgung eines beruflich bedingten Zweckes bei der fotographischen Tätigkeit?
Es gibt einige Beweismittel, die für die Verfolgung eines beruflich bedingten Zweckes bei der fotographischen Tätigkeit relevant sind. Dazu gehören zum Beispiel:- Ein schriftlicher Auftrag oder ein schriftliches Angebot, in dem die fotografischen Leistungen detailliert beschrieben sind
- Rechnungen oder Kostenvoranschläge von Fotostudios oder anderen Dienstleistern, die für die Erbringung der fotografischen Leistungen erforderlich sind
- Verträge mit Modellen oder anderen Personen, die im Rahmen der fotografischen Tätigkeit auftreten
- Fotos, auf denen das Ergebnis der fotografischen Tätigkeit sichtbar ist